Breitbandausbau - BayGibitR
 

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

BayGibitR - Breitband Förderverfahren

Die Kommune Wechingen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.


Förderschritt 7 - Kooperationsvertrag

Stellungnahme der Gemeinde bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR).

Bestätigung zum Kooperationsvertrag


Förderschritt 5 - Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung der Gemeinde Wechingen bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)


Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Kommune führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über den Link https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av182525

Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.


Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis

Die Gemeinde Wechingen hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.


Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung

Die Kommune Wechingen veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.

Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 27.12.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Achtung !!!
Fristverlängerung der Markterkundung bis zum 20.01.2022

Dokumente:


Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Kommune Wechingen für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte veröffentlicht.

Bei Verwendung von mehr als 30 % an Adressen bei der Ausschreibung erfolgt die Zusendung der Adressliste an den Betreiber erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung.

Hinweise – Breitbandzentrum Amberg:

f) Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten

Die AL enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer, sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.